Nutzerordnung

Evangelische öffentliche Bücherei Auferstehungskirche

 

Zweck und Aufgabe der Bücherei

Die Evangelische Lutherische Auferstehungskirche unterhält eine öffentliche Bücherei zur Information, Bildung und Freizeitgestaltung.

 

§ 1 Benutzerkreis und Benutzungsverhältnis

Die Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die dieses Angebot nutzen möchten und die diese Benutzungsordnung mit ihrer Unterschrift anerkennen. Die Benutzung erfolgt auf privatrechtlicher Basis.

 

§ 2 Anmeldung

Die Benutzerin / der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises / eines amtlichen Dokumentes mit aktueller Adresse an. Dabei werden folgende Daten erfasst und aufbewahrt:

Vor- und Familienname, Geburtsdatum (bei Minderjährigen) und die vollständige und aktuelle Anschrift, bei Minderjährigen auch die entsprechenden Daten einer/eines gesetzlichen Vertreterin/Vertreters. Erwünscht ist die Angabe einer E-Mail-Adresse und/oder einer Telefonnummer.

Die Benutzerin / der Benutzer erkennt durch ihre/seine Unterschrift die Benutzungsordnung an und gestattet die Aufbewahrung / elektronische Speicherung sowie die Nutzung der persönlichen Daten für Büchereizwecke.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständnis- und Haftungserklärung einer/eines gesetzlichen Vertreterin/Vertreters notwendig.

Die Verleihhistorie kann auf Wunsch der Benutzerin / der Benutzer gespeichert werden und muss mit einer weiteren Unterschrift bestätigt werden.

Namens- und Adressänderungen sind anzuzeigen.

 

§ 3 Datenschutz

Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte dem Dokument Datenschutz / unserem Aushang.

§ 4 Leihfrist

Mit Angabe des Namens werden Medien aller Art ausgeliehen.

Die Leihfrist sowohl für Buchmedien als auch Nichtbuchmedien beträgt 4 Wochen.

Eine Verlängerung dieser Leihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen.

Die Bücherei kann entliehene Medien jederzeit – ohne Angabe von Gründen – zurückfordern.

 

§ 5 Behandlung der Medien

(1)  Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin / dem Benutzer auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

(2)  Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat die Benutzerin / der Benutzer bzw. haben die gesetzlichen Vertreterinnen/Vertreter Ersatz zu leisten. In Ansatz gebracht werden die Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswerts und die Kosten für die Einarbeitung. Dies gilt auch für den Verlust einzelner Teile, wie z.B. Spielregeln, CD-Cover u. ä. Dabei liegt es im Ermessen der Bücherei, welcher Wert angesetzt wird.

(3)  Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(4)  Bei der Benutzung aller Medien ist darauf zu achten, dass sie ausschließlich privat genutzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.

(5) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Software an Dateien, Datenträgern, Geräten und Hardware auftreten.

 

§ 6 Entgelte

(1) Die Ausleihe der Medien ist kostenlos.

(2) Die Entgeltregelung für verspätete Rückgabe von Medien: 

Mahnentgelte für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium und Woche: 0, 20 €.

(3) Entgeltregelung bei Beschädigung oder Verlust:

Geldleistung in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes und die Kosten für die Einarbeitung.

Bei Spielen: Pro verlorenem Teil 2, 00 €

 

§ 7 Hausordnung

Jede Benutzerin / jeder Benutzer erkennt die in den gemeindlichen Räumen  geltende Hausordnung an.

 

§ 8 Ausschluss von der Benutzung

Benutzerinnen und Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Träger auf Antrag der Bücherei.

 

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Benutzungsordnung wurde am 11.05.2021 vom Träger beschlossen und tritt am 01.08.2021 in Kraft.